VwV Feuerwehrbekleidung

Das Innenministerium hat die Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bei den Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung und Dienstgrade) vom 27. September 2022 (GABl. S. 845) mit Wirkung vom 01.10.2022 erlassen.

Die Uniform, bestehend aus Jacke, Hose, Diensthemd und Schirmmütze, ist außerhalb des Übungs- und Einsatzgeschehens ein wichtiges repräsentatives Element der Feuerwehren. Die Uniform ist in der VwV unter Nr. 1.2 und in Anlage 1 beschrieben.

Die Dienstkleidung ist konzipiert für Tätigkeiten der Feuerwehr, die ein einheitliches Erscheinungsbild erfordern, bei denen die repräsentative Uniform aber nicht notwendig oder nicht zweckmäßig ist. Die Beschreibung der Dienstkleidung findet sich in der VwV unter Nr. 1.3 und in Anlage 1.

Unter Nr. 1.4 der VwV und Nr. 11 der Anlage 1 ist ergänzend zur Uniform und Dienstkleidung die im Design dem Blouson und der Arbeitsjacke der Dienstkleidung angepasste Wetterschutzjacke beschreiben.

Zur Erkennbarkeit der Feuerwehr und als gemeinsames Identifikationskennzeichen tragen die wesentlichen Bekleidungsteile ein Feuerwehremblem Baden-Württemberg und ein Feuerwehrsignet Baden-Württemberg. Sie sind in den Abbildungen 1 und 2 der Anlage 1 zur VwV beschrieben.

Die Bröschüre zur Feuerwehrbekleidung kann hier heruntergeladen werden:

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