Stufenmodell "Fahren von Einsatzfahrzeugen"

Stufe1: bis 3,5 t ohne Sondersignal


·        
Gültige Fahrerlaubnis B min. 1 Jahr Fahrpraxis mit privaten Fahrzeugen
·         persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
·         Einweisungsfahrt je Fahrzeug
·         Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug 

Stufe 2: bis 3,5 t mit Sondersignal


·         
Alter 21 Jahre
·         Gültige Fahrerlaubnis B
·         persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
·         1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
·         100km Fahrpraxis in der Stufe1 (bis 3,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
·         Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
·         Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO

Stufe 3: bis 7,5 t ohne Sondersignal


·        
3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
·         Alter 21 Jahre
·         Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
·         persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
·         Einweisungsfahrt je Fahrzeug
·         Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug 

Stufe 4: bis 7,5 t mit Sondersignal


·        
100km Fahrpraxis in der Stufe3 (bis 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
·         Gültige Fahrerlaubnis C1 / C oder BOS
·         persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
·         1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
·         Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
·         Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
·         Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang

Stufe 5: über 7,5 t ohne Sondersignal


·        
Alter 21 Jahre
·         3 Jahre Fahrerfahrung mit Führerschein Klasse B
·         Gültige Fahrerlaubnis C / CE
·         100km Fahrpraxis in der Stufe 3 oder Stufe 4 (exkl. Einweisungsfahrten)
·         persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
·         Einweisungsfahrt je Fahrzeug
·         Einweisung in die Fahrzeugbedienung je Fahrzeug

 Hinweis für diese Stufe:
·         Bei Löschfahrzeugen gilt begleitendes Fahren nur mit Maschinisten der Stufe 6 

Stufe 6: über 7,5 t mit Sondersignal


·        
Alter 21 Jahre
·         100km Fahrpraxis in der Stufe 5 (über 7,5 t ohne Sondersignal) (exkl. Einweisungsfahrten)
·         1 Jahr Fahrpraxis im Feuerwehrdienst ohne Sondersignal sind erforderlich
·         Gültige Fahrerlaubnis C / CE
·         persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
·         Einweisung in die Fahrzeugbedienung / Einweisung für Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten
·         Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO
·         Bei Löschfahrzeugen nur Maschinisten mit Lehrgang 

Aktuelle Fahrzeuge in den Stufen (Stand 09.07.2025) 

Stufe 1 / 2       KN10 / KN19
Stufe 3 / 4       KN11 / KN74 / KN 42-2
Stufe 5 / 6       KN46-1 / KN46-2 / KN42-1 / KALand54 

Aufrechterhaltung der Berechtigungen


·        
Pflichtteilnahme Jährliche Unterweisung §35/§38 StVO bei Sondersignalstufen
·         25km Fahrpraxis pro Jahr in der höchsten persönlich zugeordneten Fahrzeugs-Gewichtsklasse
·         Dokumentation der gefahrenen km im MP-Feuerterminal bis auf Widerruf zusätzlich zum Fahrtenbuch
·         Jährlicher Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis am MP-Feuerterminal 

Hinweise

·         Die erstmalige Einstufung erfolgt durch die Feuerwehrführung
·         Der Wunsch einer Einweisungsfahrt erfolgt durch Antrag bei der Feuerwehrführung
·         Die Bestätigung der Stufen erfolgt durch die Feuerwehrführung

Bewertung der FAQ

0 (0 Abstimmungen)