Bewegungs- und Betankungsfahrten
· Es ist immer die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzuführen
· Immer mit zwei Einsatzkräften und min. eine mit Berechtigung Sondersignal
· Bewegungsfahrten sind zuvor bei der Feuerwehrführung anzumelden (Versicherung)
Hygiene
· Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nach Benutzung in ordentlichem Zustand abgestellt wird
Fahrzeug- und Beladungsdefekte
· sind umgehend der Feuerwehrführung zu melden
Fahren mit dem GWG Karlsruhe Land 54
· Ergänzend zu den Regelungen im Stufenmodell, ist als Besatzung immer min. 1 Person mit dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ erforderlich
Löschmittel und Kraftstoffe
· Fahrzeuge immer mit vollem Wassertank in der Fahrzeughalle abstellen
· Betriebsstoffe sind aufzufüllen,
o Kraftstofftank Fahrzeug spätestens bei ¾ Tankanzeige
o Kraftstoffe Aggregate immer 100%