Allgemeine Regelungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen

Bewegungs- und Betankungsfahrten


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Es ist immer die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzuführen
·         Immer mit zwei Einsatzkräften und min. eine mit Berechtigung Sondersignal
·         Bewegungsfahrten sind zuvor bei der Feuerwehrführung anzumelden (Versicherung)

Hygiene


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Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nach Benutzung in ordentlichem Zustand abgestellt wird

Fahrzeug- und Beladungsdefekte


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sind umgehend der Feuerwehrführung zu melden

Fahren mit dem GWG Karlsruhe Land 54


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Ergänzend zu den Regelungen im Stufenmodell, ist als Besatzung immer min. 1 Person mit dem Lehrgang „ABC-Einsatz“ erforderlich  

Löschmittel und Kraftstoffe


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Fahrzeuge immer mit vollem Wassertank in der Fahrzeughalle abstellen
·         Betriebsstoffe sind aufzufüllen,
   o   Kraftstofftank Fahrzeug spätestens bei ¾ Tankanzeige
   o   Kraftstoffe Aggregate immer 100%

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