· Stetige aktive feuerwehrtechnische Tätigkeit / Mitwirkung
· Notwendiger Bedarf gemäß Feuerwehrpersonalplanung
· persönliche Eignung / Beurteilung durch FW-Führung
· Genehmigung durch den Feuerwehrausschuss
· vorhandene Verfügbarkeitsperspektive
· min. 4 Jahre abgeschlossenen Stufe 2
Die Erfüllung der Voraussetzungen führt nicht automatisch zur Vergabe